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Aenderung Historie

Kollektivvertrag


vom 08.01.2024
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

abgeschlossen zwischen
KHM-Museumsverband *
in der Folge:
KHM
Burgring 5,
1010 Wien
einerseits
und
Österreichischer Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7,
1010 Wien
andererseits
betreffend
allgemeine Gehaltsanpassung
* (früher Kunsthistorisches Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichisches Theatermuseum, wAöR; Namensänderung durch BGBl I Nr. 136/2014)
Die Vertragsparteien schließen, vorbehaltlich der Zustimmung des Kuratoriums, folgende Vereinbarung:


Kollektivvertrag vom 08.01.2024
Der Kollektivvertrag vom 30.05.2008 in seiner zuletzt geltenden Fassung vom 21 . 12.2022 wird für eine Laufzeit bis 31.12.2024 wie folgt geändert:
1.  Die Entgeltansätze im Kollektivvertrag für den KHM-Museumsverband gemäß Anhang A und B sowie gern. Art VIII einschließlich der Entgeltansätze für Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer/innen und der Zulagen gemäß § 31 KV sowie die vereinbarten Überzahlungen werden mit Wirkung vom 01.07.2024 um 8,89 % angehoben. Ebenso sind die Nebengebühren um denselben Prozentsatz anzuheben, die Ansätze für die umsatzabhängige Fehlgeldentschädigung bleiben gleich.
Die Entgeltansätze nach Art IX (quest Service Plus) werden abweichend zum 01.01.2024 um 8,89 % angehoben und zum 01.07.2024 wird der Stundensatz auf € 10,00 brutto/Stunde zuzüglich Sonderzahlungsanteil angehoben.
Die sich so ergebenden Beträge sind in der Anlage „Kollektivvertrag 2024" und dessen Anhängen normativ festgelegt.
2.  Kollektivvertragsangestellte gemäß Anhang A und B des Kollektivvertrages und gern. Art VIII sowie Art IX des Kollektivvertrages erhalten bei Beschäftigung zum Stichtag 31.01.2024 eine nicht staffelwirksame Teuerungsprämie in der Höhe von€ 1.500,00, sofern sie im Jahr 2023 durchgehend vollbeschäftigt waren. Kolleginnen und Kollegen, die 2023 (teilweise) Teilzeit beschäftigt waren, unterjährig eingetreten sind bzw. bezugsfreie Zeiträume hatten, erhalten einen aliquotierten Betrag. Die Auszahlung der Teuerungsprämie erfolgt bis spätestens 31.01.2024.
Als Berechnungsgrundlage der Teuerungsprämie für Kunst- und Kulturvermittler/innen mit erhöhter Flexibilität der Dienstleistung sowie für Arbeitnehmer/innen im Guest Service mit erhöhter Flexibilität der Dienstleistung (Guest Service Plus) dient die Bruttogehaltssumme des Jahres 2023. Hat der/die Arbeitnehmer/in gern. Art VIII des Kollektivvertrages eine Bruttojahresgehaltssumme von weniger als € 36.767,64 erzielt, wird der Betrag von€ 1.500,00 entsprechend aliquotiert. Als Bezugsgröße für die Aliquotierung der Teuerungsprämie von€ 1.500,00 für Arbeitnehmer/innen im Guest Service mit erhöhter Flexibilität der Dienstleistung (Guest Service Plus) wird eine Bruttojahresgehaltssumme von€ 18.646,71 herangezogen.
3.  Art VI neu wird wie folgt ergänzt:
„Inkrafttreten bzw. Übergangsbestimmungen zum KV vom 08.01.2024

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2024 in Kraft.
4.  Die Verhandlungspaiteien vereinbaren, rasch Gespräche über die Weiterentwicklung des Kollektivvertrages in seinem nonnativen Teil und im Gehaltsschema aufzunehmen.



Für den
KHM-Museumsverband:
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst:
GDin Dr. Sabine Haag Dr. Paul Frey Dr. Norbert Schnedl
Geschäftsführung Vorsitzender