KV-Kurzübersicht
KV für die Beschäftigten und Lehrlinge der karitativen Arbeitgeber*innen
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA Alternativtitel: Caritas
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die KV-Gehälter werden mit 01.01.2024 um 9,2 % erhöht. (Inkludiert ist eine bleibende gehaltswirksame Zulage von 1,5 % des KV-Gehalts.)
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Die Lehrlingseinkommen werden um 9,2 % erhöht.
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KV-Zulagen und Zuschläge werden um 9,2 % erhöht.
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Verbesserungen bei der Durchrechnung für Teilzeitbeschäftigte
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Verbesserungen für den schlafenden Nachtdienst (ab 1. Sept. 2024)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Hilfskräfte: ab € 2.070,00
- Fachkräfte in der untersten Einstufung: ab € 2.429,80
Zulagen/Zuschläge
Nachtdienstzulage, Turnusdienst-, Sonn- und Feiertagszuschlag
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: gesetzlich
Achtung: Verfall von Ansprüchen
12 Monate
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Recht auf Altersteilzeit
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erweiterte Vordienstzeitenanrechnung
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Anspruch auf Pflegekarenz
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Anspruch auf 3 Tage persönliche Bildungsfreistellung
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2 Kalendertage wöchentliche Ruhezeit
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Sabbatical-Regelung
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Weiterbildungsmaßnahmen
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Supervisionsregelung
Lehrlingseinkommen
Entsprechend jeweiligem Branchen-KV
Lehre in der Pflege: |
1. Lehrjahr |
€ 895,40 |
2. Lehrjahr |
€ 1.092,00 |
3. Lehrjahr |
€ 1.419,60 |
4. Lehrjahr |
€ 1.747,20 |
Mindestgehalt PraktikantInnen
Vom KV ausgenommen
Karenzzeitenanrechnung
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100 % Anrechnung von Karenzzeiten für Urlaub, Kündigungsfrist, Abfertigung alt.
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12 Monate pro Elternkarenz auf Vorrückungen
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100 % Anrechnung von Hospiz- oder Pflegekarenz
Papamonat
Anspruch auf Familienzeit
Formen der Arbeitszeitverkürzung
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ArbeitnehmerInnen erhalten nach Vollendung ihres ersten Dienstjahres 2 Urlaubstage zusätzlich als Vorgriff auf die 6. Urlaubswoche
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erweiterte Vordienstzeitenanrechnung erleichtert früherer 6. Urlaubswoche
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freie Tage:
Karfreitag
, Hl. Abend, Silvester