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Gablonzer Warenerzeuger / Lohn-/Gehaltsordnung

Zusatzkollektivvertrag


zum Kollektivvertrag der Gablonzer Betriebe vom 13. Mai 1985
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE



  • Erhöhung der
    KV-Löhne und Lehrlingseinkommen
    um
    8,7 %
  • Neuer Mindestlohn:
    € 1.767,84


I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt
a)
räumlich
für das Gebiet der Republik Österreich.
b)
fachlich
für alle Betriebe der vertragsabschließenden Arbeitgeberorganisation, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen.
c)
persönlich
für alle in den Betrieben beschäftigten Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme kaufmännischer Lehrlinge.


II. Durch diesen Zusatzkollektivvertrag wird der lohnrechtliche Teil des Kollektivvertrages wie folgt neu geregelt:
Ab 1.1.2024 gilt folgende Lohntabelle:
Lohnstufe I
Spezialarbeiter € 12,90
Lohnstufe II
Facharbeiter € 11,25
Lohnstufe III
Qualifizierte Arbeiter
nach 6 Monaten € 11,25
in den ersten 6 Monaten € 10,44
Lohnstufe IV
Arbeiter € 10,21
Ab 1.1.2025 gilt folgende Lohnerhöhung:

12-Monats-Durchschnitts-VPI (von November 2023 bis Oktober 2024) plus eine prozentuelle Erhöhung von 0,2 %.
Lehrlingseinkommenssätze
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 35 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 45 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 60 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 80 % der Lohnstufe II
Dem Lehrling sind die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internatsaufenthalts entspricht, zumindest die Hälfte des Lehrlingseinkommens verbleibt.


III. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird mit 1. Jänner 2024 wirksam und gilt bis 31. Dezember 2025.
Gleichzeitig tritt der lohnrechtliche Teil des Zusatzkollektivvertrages vom 23. November 2022 außer Kraft.



Wien, am 11.1.2024
FACHVERBAND DER GLASINDUSTRIE ÖSTERREICHS
Der Obmann: Der Geschäftsführer:
DI Johann Eggerth e.h. MMag. Alexander Krissmanek e.h.
BUNDESINNUNG DER KUNSTHANDWERKE
Der Bundesinnungsmeister: Die Geschäftsführerin:
KR Wolfgang Hufnagl e. h. Mag. Iris Dittenbach e.h.
Die Verhandlungsleiterin:
Mag. Claudia Aichhorn e.h.
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Produktionsgewerkschaft
Der Bundesvorsitzende: Der Bundesgeschäftsführer:
Reinhold Binder e.h. Peter Schleinbach e.h.
Der Sekretär:
Franz Stürmer e.h.