Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Lehrlingsentschädigung
Wird in der jeweiligen Branche verhandelt – siehe Lohnverträge.
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
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Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden für die Mühlen-, Speiseöl-, Fett-, Suppen-, Tabak- sowie Zuckerindustrie und 38,5 Stunden für alle anderen Verbände, sofern nicht das BäckAG zur Anwendung gelangt.
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Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
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Kündigungsfristen
Für AG:
bis zu 6 Monaten
1 Woche
über 6 Monate
6 Wochen
über 2 Jahre
8 Wochen
über 5 Jahre
13 Wochen
über 15 Jahre
17 Wochen
über 25 Jahre
21 Wochen
Für AN:
bis zu 6 Monaten
1 Woche
über 6 Monate
4 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen binnen 5 Monaten nach dem Entstehen bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss