Tätigkeitsmerkmale zu Funktionsgruppen
Funktionsgruppe 1
Arbeitnehmer/innen, die manuelle Arbeiten oder Hilfstätigkeiten nach detaillierten Vorgaben und genauen Arbeitsanweisungen verrichten.
Funktionsgruppe 2
Arbeitnehmer/innen, die einfache, vorwiegend standardisierte und repetitive Arbeiten nach detaillierten Vorgaben und genauen Arbeitsanweisungen verrichten.
Funktionsgruppe 3
Arbeitnehmer/innen, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung und/oder einer facheinschlägigen Berufserfahrung einfache, vorwiegend standardisierte und repetitive Arbeiten nach detaillierten Vorgaben im Rahmen der ihnen erteilten Aufträge – in wenig komplexem Umfeld – selbständig verrichten.
Funktionsgruppe 4
Arbeitnehmer/innen, die nach allgemeinen Vorgaben den überwiegenden Teil ihrer komplexen Tätigkeiten im Rahmen des ihnen erteilten Aufgabengebietes selbständig erledigen. Sie verfügen über eine einschlägige Ausbildung, die üblicherweise durch einen Matura- oder FH/ Uni- Abschluss und/oder einer gleichwertigen Ausbildung und/oder einer mehrjährigen facheinschlägigen Berufserfahrung belegt ist.
Funktionsgruppe 5
Arbeitnehmer/innen, die vorwiegend schwierige und komplexe Tätigkeiten selbständig und fachlich verantwortlich im Rahmen ihres Tätigkeitsfelds ausführen, für die mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich sind.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise erst aufbauend auf einen einschlägigen Maturaoder FH/Uni-Abschluss und durch mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende Schulungen erworben.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 6
Arbeitnehmer/innen, die verantwortungsvolle, schwierige und komplexe Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Projekt/Team sein.
Dafür sind umfangreiche und spezielle Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni- Abschluss durch langjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende fachliche Ausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 7
Arbeitnehmer/innen, die besonders verantwortungsvolle, schwierige, komplexe und strategische Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest eine Abteilung, ein Programm, unternehmensweite Architekturen oder ein vergleichbares strategisches Verantwortungsgebiet.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich auch in strategischer Hinsicht und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Projekt/Team sein.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle und betriebswirtschaftliche Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni- Abschluss durch langjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende fachliche Ausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 8
Arbeitnehmer/innen, die besonders verantwortungsvolle, schwierige, komplexe und strategische Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest eine Abteilung, ein Programm, unternehmensweite Architekturen oder ein vergleichbares strategisches Verantwortungsgebiet.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich auch in strategischer Hinsicht und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Programm/ Abteilung sein.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle, betriebswirtschaftliche und strategische Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen und/oder Führungskräften beauftragt.
Funktionsgruppe 9
Arbeitnehmer/innen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend steuernden Positionen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest einen Unternehmensbereich der BRZ. Die Arbeitnehmer/ innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle, betriebswirtschaftliche und strategische Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Sie verantworten die Entwicklung der Bereichsstrategie, die professionelle Qualität der bereichsspezifi schen Leistungen und Ergebnisse sowie das strategische Personalmanagement.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und langjährige Berufs- und Führungserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Kenntnisse und Erfahrungen werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni-Abschluss und durch langjährige – für die Unternehmenssteuerung relevante – Berufserfahrung und weiterführende Fach– und Führungsausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.