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Aenderung Historie

KOLLEKTIVVERTRAG für die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen
  • 1.
    der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    (im Folgenden BRZ GmbH), 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 4, einerseits und
  • 2.
    dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,

    Bundesvertretung Finanz, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, andererseits.
Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, dass der Kollektivvertrag der BRZ GmbH mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 wie folgt geändert wird:


1.
Der Abschluss gilt in den Punkten 2. bis 4. vom 1.1.2021 bis 31.12.2021.


2.
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter der Einstiegsstufen, der Funktionsgruppen 3-9 sowie die Kollektivvertragsansätze für Lehrlingsentschädigungen und Entschädigungen für Ferialpraktikanten/innen, Ferialaushilfen und Volontäre/innen werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2021 um jeweils 1,45% erhöht. Allfällige bestehende Überzahlungen der zum 31.12.2020 beschäftigten Arbeitnehmer/innen, die in den genannten Funktionsgruppen oder in den Einstiegsstufen eingestuft sind sowie Überzahlungen der zum 31.12.2020 beschäftigten Lehrlinge, Ferialpraktikanten/innen, Ferialaushilfen und Volontäre/innen werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2021 um 1,45% erhöht.
Eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppen 1-2 erfolgt nicht.


3.
Die Ist-Gehälter der zum 31.12.2020 beschäftigten Arbeitnehmer/innen, die in den Funktionsgruppen 1-2 eingestuft sind werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2021 um 1,45% erhöht.
Die durch diese Ist-Gehaltserhöhung bei den zum 31.12.2020 in den Funktionsgruppen 1-2 eingestuften Arbeitnehmer/innen gewährten Überzahlungsbeträge werden entgegen § 10 Abs 5 lit c nicht auf Erhöhungsbeträge aus Anlass von Zeitvorrückungen innerhalb einer Funktionsgruppe angerechnet.


4.
Die im Kollektivvertrag der BRZ GmbH angeführten Treueboni bei Zeitvorrückungen und die Zulagen gemäߧ 13 Abs 3 werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2021 um 1,45% erhöht.


5. Änderung § 11 – Funktionsgruppenschema
§ 11 Funktionsgruppenschema Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Zuordnungen der Funktionsprofile zu Funktionsgruppen, wie auch die generische Beschreibung der Tätigkeitsmerkmale zu Funktionsgruppen ist in der Anlage 2 enthalten, die einen integrierenden Bestandteil dieses Kollektivvertrages darstellt.
Die bisherige Anlage 2 wird vollumfänglich durch die beiliegende Anlage 2 ersetzt.
Für zum 31.12.2020 beschäftigte Arbeitnehmer/innen gilt, dass das Wirksamwerden der Anlage 2 in der Fassung dieses Kollektivvertrages keine Verringerung der kol lektivvertraglichen Einstufung oder der Höhe des Gehaltes bewirken darf.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 4.12.2020
BUNDESRECHENZENTRUM
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mag. Markus KAISER Mag.
a
Christine SUMPER BILLINGER
Der Österreichische Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Dr. Hans FREILER HR Stefan SEEBAUER, BA MA


Anlage 2: Zuordnung von Funktionsprofilen zu Funktionsgruppen
FG 1 FG 2 FG 3 FG 4 FG 5
Management
Project Management Level 1 Level 2
Product Management Level 1 Level 2
Solution Architecture
Enterprise Architecture
Account Management Level 1 Level 2
Development Level 1 Level 2 Level 3
Application Management Level 1 Level 2 Level 3
Operations Management Level 1 Level 2
System Management Level 1 Level 2 Level 3
TechnicaI Consulting Level 1 Level 2
Business Consulting Level 1 Level 2
Spezielle Administration Level 1 Level 2
User-Support Level 1 Level 2 Level 3
IT Operator Level 1 Level 2 Level 3
Druck-Operator Level 1 Level 2 Level 3
Allgemeine Administration Level 1 Level 2 Level 3
Scan-Operator manuell Validierung
Zentrale Tätigkeit handwerklich Fachdienst
FG 6 FG 7 FG 8/A FG 8/B FG 9
Management Teamleiter (L1) Teamleiter (L2) Abteilungsleiter
Project Management Level 3 Level 4 Program Manager
Product Management Level 3 Level 4
Solution Architecture Level 1 Level 2
Enterprise Architecture Level 1 Level 2
Account Management Account
Executive (L1)
Account Executive
(L2)
Level 3 Level 4
Development Level 4
Application Management Level 4
Operations Management Level 3
System Management Level 4
TechnicaI Consulting Level 3 Level 4
Business Consulting Level 3 Level 4
Spezielle Administration Level 3
User-Support
IT Operator
Druck-Operator
Allgemeine Administration
Scan-Operator
Zentrale Tätigkeit

* (LX) = Level 1–4
Tätigkeitsmerkmale zu Funktionsgruppen
Funktionsgruppe 1
Arbeitnehmer/innen, die manuelle Arbeiten oder Hilfstätigkeiten nach detaillierten Vorgaben und genauen Arbeitsanweisungen verrichten.
Funktionsgruppe 2
Arbeitnehmer/innen, die einfache, vorwiegend standardisierte und repetitive Arbeiten nach detaillierten Vorgaben und genauen Arbeitsanweisungen verrichten.
Funktionsgruppe 3
Arbeitnehmer/innen, die aufgrund einer einschlägigen Ausbildung und/oder einer facheinschlägigen Berufserfahrung einfache, vorwiegend standardisierte und repetitive Arbeiten nach detaillierten Vorgaben im Rahmen der ihnen erteilten Aufträge – in wenig komplexem Umfeld – selbständig verrichten.
Funktionsgruppe 4
Arbeitnehmer/innen, die nach allgemeinen Vorgaben den überwiegenden Teil ihrer komplexen Tätigkeiten im Rahmen des ihnen erteilten Aufgabengebietes selbständig erledigen. Sie verfügen über eine einschlägige Ausbildung, die üblicherweise durch einen Matura- oder FH/ Uni- Abschluss und/oder einer gleichwertigen Ausbildung und/oder einer mehrjährigen facheinschlägigen Berufserfahrung belegt ist.
Funktionsgruppe 5
Arbeitnehmer/innen, die vorwiegend schwierige und komplexe Tätigkeiten selbständig und fachlich verantwortlich im Rahmen ihres Tätigkeitsfelds ausführen, für die mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich sind.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise erst aufbauend auf einen einschlägigen Maturaoder FH/Uni-Abschluss und durch mehrjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende Schulungen erworben.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 6
Arbeitnehmer/innen, die verantwortungsvolle, schwierige und komplexe Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Projekt/Team sein.
Dafür sind umfangreiche und spezielle Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni- Abschluss durch langjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende fachliche Ausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 7
Arbeitnehmer/innen, die besonders verantwortungsvolle, schwierige, komplexe und strategische Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest eine Abteilung, ein Programm, unternehmensweite Architekturen oder ein vergleichbares strategisches Verantwortungsgebiet.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich auch in strategischer Hinsicht und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Projekt/Team sein.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle und betriebswirtschaftliche Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Fachkenntnisse werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni- Abschluss durch langjährige facheinschlägige Berufserfahrung und weiterführende fachliche Ausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen beauftragt.
Funktionsgruppe 8
Arbeitnehmer/innen, die besonders verantwortungsvolle, schwierige, komplexe und strategische Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich erledigen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest eine Abteilung, ein Programm, unternehmensweite Architekturen oder ein vergleichbares strategisches Verantwortungsgebiet.
Diese Tätigkeiten haben eine Auswirkung auf ihren gesamten Wirkungsbereich auch in strategischer Hinsicht und können erfolgskritisch für das verantwortete Fachgebiet/Programm/ Abteilung sein.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle, betriebswirtschaftliche und strategische Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse – auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus – und langjährige Berufserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Die Arbeitnehmer/innen in dieser Funktionsgruppe sind regelmäßig und dauernd mit der fachlichen und/oder personellen Führung von Mitarbeiter/innen und/oder Führungskräften beauftragt.
Funktionsgruppe 9
Arbeitnehmer/innen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend steuernden Positionen.
Ihr Wirkungsbereich umfasst zumindest einen Unternehmensbereich der BRZ. Die Arbeitnehmer/ innen in dieser Funktionsgruppe haben fachliche, personelle, betriebswirtschaftliche und strategische Verantwortung in ihrem Wirkungsbereich.
Sie verantworten die Entwicklung der Bereichsstrategie, die professionelle Qualität der bereichsspezifi schen Leistungen und Ergebnisse sowie das strategische Personalmanagement.
Dafür sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und langjährige Berufs- und Führungserfahrung in einer gleichen oder vergleichbaren Funktion erforderlich.
Diese Kenntnisse und Erfahrungen werden üblicherweise aufbauend auf einen Matura- oder FH-/Uni-Abschluss und durch langjährige – für die Unternehmenssteuerung relevante – Berufserfahrung und weiterführende Fach– und Führungsausbildungen erworben. Darüber hinaus sind ausgeprägte interpersonelle Kompetenzen erforderlich.