Zusatzkollektivvertrag (Spezialisten)
pro Stunde ab 1.5.2023 in € | |||
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1. | für Arbeiten an Fassaden (alte und neue Schauflächen) | 19,38 | |
Dies gilt nicht für Arbeiten an Feuermauern, Hof- und Lichthofflächen, sofern für die Herstellung des Feinputzes Schleif- bzw. Wellsand und keine Schablone verwendet wird; | |||
2. | für Putzarbeiten an Innenflächen mit Ausnahme von Wiederherstellungsarbeiten, deren geschlossenes Flächenausmaß 5 m 2 nicht erreicht |
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a) | für Glattstukkaturung (auch an Hängedecken) | 19,38 | |
b) | für Stukkaturerarbeiten (Weißarbeiten) an Decken und Wänden | 19,38 | |
c) |
Für die Ausführung der Grundarbeiten, die Anbringung von Putzträgern sowie die Ausführung sonstiger Arbeiten, die den unter c) angeführten Arbeiten vorangehen, besteht kein Anspruch auf die Qualifikationszulage. |
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3. | für die Herstellung von Trennungswänden (nichttragenden Wänden) aus Leichtbaustoffen sowie für die Herstellung von Verkleidungen unter Anwendung von Ka-Be-Platten, Heraklith, Korksteinplatten usw. | 19,38 | |
4. | für das Auftragen und die Bearbeitung von Kunststeinen | 17,76 |
pro Stunde ab 1.5.2023 in € | |
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Platten- und Fliesenleger | 18,49 |
Rohrleger | 20,12 |
Isolierer (Wärme-, Kälte- und Schallschutz) | 18,84 |
Leitergerüster | 19,55 |
Steinholz-, Estrich- und Terrazzoleger | 17,76 |
Landesinnung Bau Wien
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Fachverband der Bauindustrie
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Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Gewerkschaft Bau-Holz
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