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Bauindustrie und Baugewerbe / ZKV Baulose / Zusatz / Beilage

Kollektivvertrag



Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Bau Wien, dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits am 20. April 2004

Die Sonderregelung für Wien über Fahrtkostenvergütung und Wegegeld vom 24. März 2003 tritt mit Ablauf des 30.4.2004 außer Kraft. Es sind auf die der Sondervereinbarung unterlegenen Arbeitsverhältnisse die Bestimmungen des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe, insbesondere die Übergangsbestimmungen (Artikel III) der Vereinbarung betreffend die Neuregelung der Sondererstattungen (Dienstreisevergütungen) anzuwenden.
Landesinnung Bau
TR Ing. Hans Herbert Grüner Dr. Jörg Iro
Landesinnungsmeister Geschäftsführer
Fachverband der Bauindustrie
Mag. Manfred Katzenschlager
Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
LAbg. Johann Driemer Mag. Herbert Aufner
Bundesvorsitzender Bundessekretär