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Urlaub

Urlaubsjahr

Das Urlaubsjahr beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Eintrittes des/der Arbeitnehmer.in in den Betrieb (jeweils einjähriger Zeitraum). Es ist in der Regel mit dem Arbeitsjahr ident. Im Betrieb kann das Urlaubsjahr jedoch auch auf das Kalenderjahr umgestellt werden.

Urlaubsersatzleistung

Endet das Arbeitsverhältnis, muss der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in eine Abgeltung für den offenen Urlaub leisten. Der aus dem laufenden Urlaubsjahr offene Urlaub ist anteilig (aliquot) auszuzahlen, abzüglich bereits verbrauchter Urlaubstage. Nicht verbrauchte Urlaube aus den Vorjahren sind zur Gänze auszuzahlen, außer sie sind verjährt.

Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt ist das Entgelt (Lohn bzw. Gehalt), das Arbeitnehmer:innen während ihres Urlaubes erhalten. Arbeitnehmer:innen steht jenes Entgelt zu, das ihnen normalerweise – also auch ohne Urlaubsantritt – gebührt hätte (= Ausfallsprinzip – hier sind z. B. auch regelmäßig geleistete Überstunden zu berücksichtigen).

Achtung: Das Urlaubsentgelt ist nicht mit dem Urlaubsgeld (siehe Sonderzahlungen), das zusätzlich bezahlt wird, zu verwechseln!