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Was regelt ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen (in der Regel Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverbände) abgeschlossen werden. Darin sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten, z. B. zu Arbeitszeit, Mindestlohn/-gehalt, Einstufungskriterien,  aus einem Arbeitsverhältnis geregelt.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der BetriebsinhaberIn, die z.B. Arbeitszeit, akkordähnliche Prämien und Entgelte für die ArbeitnehmerInnen regeln) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.