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Zulagen und Zuschläge

Für bestimmte Arbeiten gibt es zusätzliches Geld.

Das können zum einen Zuschläge sein (z. B. für Mehr- und Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit oder im Handel für Arbeiten während der erweiterten Öffnungszeiten). Manche sind in Gesetzen geregelt, andere nur in Kollektivverträgen. Oft sind in Kollektivverträgen höhere Zuschläge als in den Gesetzen erreicht worden.

Zum anderen gibt es Zulagen – diese sind meistens durch Kollektivverträge geregelt und finden sich in keinem Gesetz.

Beispiele:

  • Zulagen für Arbeiten außerhalb des Betriebs (z. B. Montagezulage),
  • für erschwerte Arbeitsbedingungen (z. B. Schmutzzulage) oder
  • Arbeit in der Nacht.

Für einige Zulagen gibt es günstigere Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.