KV-Infoplattform

Das Weihnachtsgeld bringt nicht das Christkind.

Ohne Kollektivvertrag kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld!

Was viele nicht wissen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben – nur Ihr Kollektivvertrag garantiert diese Sonderzahlungen.

Jedes Jahr verhandeln die Gewerkschaften hunderte Kollektivverträge neu aus und sichern damit neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch Lohnerhöhungen und viele weitere Rechte für ALLE ArbeitnehmerInnen.

Aber nicht nur Urlaubs- und Weihnachtsgeld garantiert der Kollektivvertrag – erfahren Sie hier mehr darüber, was der Kollektivvertrag für Sie leistet: