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Was leistet der Kollektivvertrag für Sie?

Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.

Hier finden Sie dazu eine Übersichtstabelle:

Das regeln die Kollektivverträge Das ist in Gesetzen geregelt
Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen Es gibt keine gesetzliche Regelung. 
Das Angestelltengesetz schreibt nur ein ortübliches oder angemessenes Entgelt vor.
Nach dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann auch Arbeit ohne Bezahlung vereinbart werden.
jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter  Keine gesetzliche Regelung
Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten  Keine gesetzliche Regelung
Zulagen für bestimmte Tätigkeiten  Keine gesetzliche Regelung
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld  Keine gesetzliche Regelung
Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche   40 Stunden für alle
Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit)  für alle Überstunden 50 % Zuschlag
Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von Überstundenentgelt  Keine gesetzliche Regelung
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen  Keine gesetzliche Regelung
Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung  Keine gesetzliche Regelung
arbeitsfrei  am 24. und 31. Dezember Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage.
Anrechnung von Karenzurlauben bei der Abfertigung  Keine gesetzliche Regelung
Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß Anrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung,  Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß
Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.) Nur die unbedingt notwendige Zeit.
Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder Nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung.