Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis
gegen den/die
ArbeitgeberIn
im aufrechten Dienstverhältnis
innerhalb von 4 Monaten
, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von
3 Monaten
, mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.