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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz




Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 830,00
im 2. Lehrjahr: € 1.050,00
im 3. Lehrjahr: € 1.250,00


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn :


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis
innerhalb von 4 Monaten
, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von
3 Monaten
, mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.


z.B.:
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss