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Aenderung Historie

LOHNVERTRAG


FÜR DIE OBST-, GEMÜSEVEREDELUNGS- und TIEFKÜHLINDUSTRIE
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussinfo

  • Erhöhung der KV- Löhne:
    • Lohnkategorien 1 + 2 um
      8,0 %
    • Lohnkategorien 3 + 4 um
      8,2 %
    • Lohnkategorie 5 um
      8,3 %
  • Neuer Mindestlohn LK 4: € 2.164,32
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um
    8,0 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um
    9,0 %
  • Erhöhung der Zehrgelder um
    7,8 %
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Geltungstermin: 1. Jänner 2024
( Laufzeit :
12 Monate
)


Lohnsätze
Stundenlohn Üst.Lohn (ML/154) Monatslohn (Std.-Lohn x 167)
1. VorarbeiterIn mit eigenständigverantwortlichem Arbeitsbereich 15,55 16,86 2.596,85
2. FacharbeiterIn , Kessel- und KompressorenwärterIn, KraftfahrerIn, HilfskocherIn, HilfskonserviererIn, MaschinführerInmit einem Verantwortungsbereich, der wesentlich über den der LK 3 hinausgeht 14,98 16,24 2.501,66
3. Qualifizierte ArbeitnehmerIn , PortierIn, StapelfahrerIn, MaschinenführerIn ( Tätigkeiten an Maschinen, die zumindest einfache,technische Kenntnisse erfordern) 13,76 14,92 2.297,92
4. ArbeitnehmerIn , soweit sie nicht in den vorstehenden Lohnkategorien verwendet werden 12,96 14,05 2.164,32
5. ArbeitnehmerIn bis 4 Wochen im Betrieb(z. B. Saison- u. Ferialjobs) 11,51 12,48 1.922,17


Lehrlingsentschädigungen
pro Monat
Im 1. Lehrjahr 1.171,80
im 2. Lehrjahr 1.288,98
im 3. Lehrjahr 1.663,96
im 4. Lehrjahr 1.757,70


Zehrgelder und Übernachtungskosten
über 6 Stunden 14,23 Euro
über 8 Stunden 17,68 Euro
über 10 Stunden 23,72 Euro
über 12 Stunden 28,46 Euro


Dienstalterszulage
pro Stunde pro Monat
von 3 Jahren 0,26 43,42
von 5 Jahren 0,33 55,11
von 10 Jahren 0,40 66,80
von 15 Jahren 0,48 80,16
von 20 Jahren 0,56 93,52
von 25 Jahren 0,63 105,21
von 30 Jahren 0,71 118,57