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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz




Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 5,70
im 2. Lehrjahr: € 7,60
im 3. Lehrjahr: € 10,77
im 4. Lehrjahr: € 14,31


Zulagen
Diverse Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für gewisse Tätigkeiten


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn :


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend zu machen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb von 3 Monaten eingeklagt
werden!


z.B.:
  • Bezahlung eines Trennungsgeldes
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung