KV-Infoplattform

Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz




Geltungsbereich
Österreich (ausgenommen Kärnten)


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt


Lehrlingseinkommen
Hafner, Platten- und Fliesenleger
im 1. Lehrjahr: € 5,10
im 2. Lehrjahr: € 6,60
im 3. Lehrjahr: € 8,10
im 4. Lehrjahr: € 9,80
Keramiker
im 1. Lehrjahr: € 4,00
im 2. Lehrjahr: € 5,20
im 3. Lehrjahr: € 6,10


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag:
in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn :


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen und einzuklagen!


z. B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes für Dienstreisen
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung (außer Keramiker)