Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis
gegen den/die
ArbeitgeberIn
grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei Ablehnung durch den/die
ArbeitgeberIn
müssen die Ansprüche
innerhalb 8 Wochen eingeklagt
werden!
Nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
sind alle Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis
gegen den/die
ArbeitgeberIn
grundsätzlich
innerhalb von 6 Monaten
geltend zu machen und einzuklagen!