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Forstarbeiter Privatwirtschaft / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE




Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01. 01 2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 8,8 %
  • Erhöhung der Vergütung für motormanuelle Schlägerung um 8,8 %
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschalien um 8,7 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
€ 2.106,11


Lehrlingseinkommen
stündlich
im 1. Lehrjahr: € 8,17
im 2. Lehrjahr: € 9,97
im 3. Lehrjahr: € 11,75


Zulagen
Werkzeug- und Motorsägenpauschalien sowie Fahrtkostenersätze


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge:


Kündigungsfristen
Für den Arbeitgeber betragen die Kündigungsfristen bis zu einer Gesamtdienstzeit von
1 Jahr 14 Tage,
ab 1 Jahr 1 Monat,
ab 5 Jahren 2 Monate,
ab 15 Jahren 3 Monate.
Für den Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist im ersten Jahr 14 Tage und erhöht sich nach einem Jahr auf ein Monat.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Nicht schriftlich geltend gemachte Ansprüche auf Entgelte, Aufwandsentschädigungen und Abfertigungen bzw. deren Rückforderung erlöschen 6 Monate nach deren Entstehen. Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.


z. B. Entgelt bei Dienstverhinderungen, Freizeit der DienstnehmerInnen mit eigener Wirtschaft, Brennholzbezug.