EMPFEHLUNG bezüglich der Übernahme der Internatskosten durch den
Arbeitgeber
Der Fachverband der Nahrungs- und
Genussmittelindustrie
empfiehlt seinen
Mitgliedsfirmen
, Lehrlingen die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die SchülerInnen der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, so zu ersetzen, dass diesen mindestens 75% ihrer Lehrlingsentschädigung verbleibt.
EMPFEHLUNG betreffend Kündigungsverzicht während des Krankenstandes
Der Fachverband der Nahrungs- und
Genussmittelindustrie
empfiehlt seinen
Mitgliedsfirmen
, eine(n) erkrankte(n)
ArbeitnehmerIn
während der
Zeit
der Anspruchsberechtigung auf Krankentgelt (Krankengeldzuschuss) - höchstens jedoch bis zur Dauer von 5 Wochen - nicht zu kündigen. Diese Empfehlung gilt dann nicht, wenn der Betriebsrat vor der Erkrankung des (der)
ArbeitnehmersIn
im Sinne des § 105
Arbeitsverfassungsgesetz
von der Kündigungsabsicht verständigt wurde.