Wein- und Spirituosengroßhandel / Übergangsvereinbarung / Rahmen
Übergangsvereinbarung der Kollektivvertragsparteien
Übergangsvereinbarung der Kollektivvertragsparteien
Redaktionelle Anmerkungen
Lt. Kollektivvertrag vom 13.03.2003 wird der Rahmenkollektivvertrag vom 01.04.1994 mit Wirkung vom 31.12.2003 für den Wein- und Spirituosengroßhandel außer Kraft gesetzt.
Ab 01.01.2004 soll dann der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter den Geltungsbereich dieses KV umfassen.