Textilindustrie / Beilage / Lohn/Gehalt
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, andererseits.
VI. Änderungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) vom 1. April 2016 für die ArbeiterInnen der österreichischen Textilindustrie
Geändert wird Anhang 5, "B) Inlandsdienstreisen"
§1 (5) Reisekosten und Aufwandsentschädigung
Das Taggeld gemäß § 1 (5) Reisekosten- und Aufwandsentschädigung wird von € 52,47 auf € 53,18 erhöht. Die volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) wird von € 75,79 auf € 76,50 erhöht.
§ 2 (4) T rennungskostenentschädigung
Die Trennungskostenentschädigung gemäß § 2 (4) wird von € 22,07 auf € 22,37 erhöht.
§ 3 (1) Messegelder
Das Messegeld gemäß § 3 (1) wird von € 24,30 auf € 24,63 erhöht.
Eingefügt wird ein neuer Anhang 9,
Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zu überlassenen Arbeitskräften:
Die Kollektivvertragsparteien erklären, dass die Flexibilität durch Arbeitskräfteüberlassung für die Unternehmen der Textilindustrie große Bedeutung hat und dabei geltendes Recht jedenfalls einzuhalten ist.
Aus diesem Grund wirken sie auf die Unternehmen dahingehend ein, Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abzuschließen, von denen angenommen werden kann, dass sie die Bestimmungen des AÜG sowie die sonstigen kollektivvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Nehmen die Kollektivvertragsparteien einen Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften wahr, werden die Kollektivvertragsparteien den Sachverhalt nach Möglichkeit prüfen, bewerten und sollte keine Lösung auf betrieblicher Ebene erreicht werden, nötigenfalls gemeinsam auf die Unternehmen einwirken, dass ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.