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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.05.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95%
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 10,42
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,44 bis € 11,79
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 13,01
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 647,80
im 2. Lehrjahr:
€ 825,23
im 3. Lehrjahr:
€ 979,47
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
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ArbeitnehmerIn: von 1 Woche jeweils am Ende der Arbeitswoche bis zu 6 Wochen
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ArbeitgeberIn: von 1 Woche jeweils am Ende der Arbeitswoche bis zu 6 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis innerhalb von 4 Monaten, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von 3 Monaten, mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen! Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.