Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau – Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.05.2024
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 13,09
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,12 bis € 14,81
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 16,33
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr:
€ 830,00
im 2. Lehrjahr:
€ 1.050,00
im 3. Lehrjahr:
€ 1.250,00
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
•
ArbeitnehmerIn
: von 1 Woche jeweils am Ende der Arbeitswoche bis zu 4 Wochen
•
ArbeitgeberIn
: von 1 Woche jeweils am Ende der Arbeitswoche bis zu 4 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis
innerhalb von 4 Monaten
, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von
3 Monaten
, mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.