Industrie / Beilage
KOLLEKTIVVERTRAG
betreffend die Änderung des Kollektivvertrages vom 31.10.1991 betreffend Arbeitsleistungen im Rahmen der Regelung der Öffnungszeiten gemäß dem Öffnungszeitengesetz abgeschlossen zwischen Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, andererseits.
Artikel I Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt
räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich.
fachlich: für alle Mitgliedsfirmen, die einem Fachverband der Industrie angehören, soweit sie einem für den Bereich der Industrie geltenden Rahmenkollektivvertrag oder Kollektivvertrag angehören;
persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer und für Lehrlinge, soweit sie dem persönlichen Geltungsbereich eines im Bereich der Industrie geltenden Rahmenkollektivvertrages oder Kollektivvertrages angehören.
Artikel II Änderung des Kollektivvertrages Öffnungszeiten
1. In § 2 Abs. 1 wird “17:00 Uhr” ersetzt durch “18:00 Uhr”.
2. In § 2 Abs. 2 lit. c wird “17:00 Uhr” ersetzt durch “18:00 Uhr”.
3. In § 2 Abs. 3 lit. c. wird “17:00 Uhr” ersetzt durch “18:00 Uhr”.
Artikel III Geltungsbeginn:
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.11.2004 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 4. November 2004
Wirtschaftskammer Österreich |
Der Präsident: Dr. Christoph Leitl |
Der Generalsekretär-Stv.: Dr. Reinhold Mitterlehner |
Sparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich |
Der Obmann: Komm.Rat. Ing. Wolfgang Welser |
Der Geschäftsführer: Dr. Wolfgang Damianisch |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten |
Die Vorsitzende: Hans Sallmutter |
Der Geschäftsbereichsleiter: Karl Proyer |
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten Wirtschaftsbereichsgemeinschaft Globalrunde |
Der Vorsitzende: Ing. Martin Krassnitzer |
Der Wirtschaftsbereichssekretär: Peter Schleinbach |