Stein- u. keramische Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Abschluss 2009
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Abschlussdatum: 18.11.2009
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Erhöhung der Ist- sowie der kollektivvertraglichen Gehälter um 1,5% (VWG 1+2), 1,45% ( VWG 3), 1,3% (VWG 4+4a) sowie 1,1% (VWG 5-6)
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Die Lehrlingsentschädigungen und die kollektivvertraglichen Zulagen erhöhen sich um 1,1%.
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Die Befristung des Kilometergeldsatzes ab 01.01.2010 von 42 Cent wird verlängert
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Künftig haben auch Kinder, Witwen und Witwer Anspruch auf Abfertigung im Todesfall, auch wenn der Erblasser nicht zu deren Erhalt verpflichtet war
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Geltungsbeginn: 01.11.2009
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Stein- und keramischen Industrie
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich 07 Stein und Keramik / Holz/Säge
andererseits.
V. Änderungen im Rahmenkollektivvertrag Angestellte Änderung - § 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
1. Im § 7. Freizeit bei Dienstverhinderung wird im Abs. 1 eine neue lit f eingefügt:
“f) |
beim Tod der Stiefeltern oder Stiefgeschwister |
1 Tag“ |
Änderung - § 10 Gehaltszahlung im Todesfall
2. Im § 10. Gehaltszahlung im Todesfall wird im Abs. 5 letzer Absatz nach den Worten „den gesetzlichen Erben“ die Wortfolge „(nur Kinder)“ eingefügt und die Wortfolge „ , zu deren Erhaltung der Erblasser im Zeitpunkt des Todes verpflichtet war,“ gestrichen.