KV-Infoplattform

Stein- u. keramische Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Abschluss 2009

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Abschlussdatum: 18.11.2009
  • Erhöhung der Ist- sowie der kollektivvertraglichen Gehälter um 1,5% (VWG 1+2), 1,45% ( VWG 3), 1,3% (VWG 4+4a) sowie 1,1% (VWG 5-6)
  • Die Lehrlingsentschädigungen und die kollektivvertraglichen Zulagen erhöhen sich um 1,1%.
  • Die Befristung des Kilometergeldsatzes ab 01.01.2010 von 42 Cent wird verlängert
  • Künftig haben auch Kinder, Witwen und Witwer Anspruch auf Abfertigung im Todesfall, auch wenn der Erblasser nicht zu deren Erhalt verpflichtet war
  • Geltungsbeginn: 01.11.2009
Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Stein- und keramischen Industrie

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Wirtschaftsbereich 07 Stein und Keramik / Holz/Säge

andererseits.


V. Änderungen im Rahmenkollektivvertrag Angestellte Änderung - § 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
1. Im § 7. Freizeit bei Dienstverhinderung wird im Abs. 1 eine neue lit f eingefügt:
“f) beim Tod der Stiefeltern oder Stiefgeschwister 1 Tag“


Änderung - § 10 Gehaltszahlung im Todesfall
2. Im § 10. Gehaltszahlung im Todesfall wird im Abs. 5 letzer Absatz nach den Worten „den gesetzlichen Erben“ die Wortfolge „(nur Kinder)“ eingefügt und die Wortfolge „ , zu deren Erhaltung der Erblasser im Zeitpunkt des Todes verpflichtet war,“ gestrichen.