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Steiermärkische Landesbahnen / Rahmen

KOLLEKTIVVERTRAG



KOLLEKTIVVERTRAG
für die Bediensteten der Steiermärkischen Landesbahnen.
Redaktionelle Anmerkungen Das Land Steiermark/Steiermärkische Landesbahnen (STLB) wird mit Wirksamkeit ab 01.01.2000 aus dem Verzeichnis der von der DBO ausgenommenen Unternehmen oder Betriebe (Anlage 1 zur DBO) gestrichen,
sodass die DBO mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt auch auf die Bediensteten der STLB anzuwenden ist.