Die monatlichen Mindestgehälter werden wie folgt erhöht:
•
ab 1.1.2021 in der Personenschifffahrt (Gehaltstabelle 4/6/7) linear um 1,40%
•
ab 1.3.2021 in der Frachtschifffahrt (Gehaltstabelle 1/2/3) linear um 1,40%
•
Gehaltserhöhung: Jahresinflation 2020 mit 1,4%
•
Lehrlingseinkommen: Erhöhung um € 15,00
Achtung
KV kommt nur auf der Donauschifffahrt zur Anwendung! +1,4% mit 1.1. für die Personenschifffahrt und mit 1.3. für die Frachtschifffahrt. Lehrlinge werden stärker angepasst.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Die Sozialpartner stimmen darin überein, dass die Schifffahrtsbranche vor großen Nachwuchsproblemen steht. Mit diesem Hintergrund wird das Lehrlingseinkommen in allen Gehaltsgruppen um einen Betrag in der Höhe von € 15,00 erhöht