Österreichische Privatbahnen / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen/Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1.12.2021
Die Laufzeit der lohnrechtlichen Bestimmungen läuft von 1.11.2021 bis 30.11.2022 (ursprünglich 30.11.2021–30.11.2022).
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter rückwirkend 3,7 % ab 1.11.2021
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Erhöhung der Ist-Gehälter rückwirkend 3,7 % ab 1.11.2021
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Die valorisierbaren Nebenbezüge rückwirkend um 3,7 % ab 1.11.2021 erhöht
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Erhöhung allfällige Nachtzulage € 3,27 pro Stunde ab 1.11.2021
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Erhöhung Sonn- und Feiertagszulage € 5,31 ab 1.11.2021
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Anpassung Karenzzeiten und der Kündigungsfristen an die aktuelle Gesetzeslage (Gesamtabschluss siehe KV EU)
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Normalarbeitszeit von 40 Stunden: € 2.170,08
- Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden: € 2.102,15
Zulagen/Zuschläge
Sonn- und Feiertagszulage, Nachtzulage, Kinderzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt in der Branche in der Regel
40 Stunden, kann aber durch Betriebsvereinbarung einheitlich auf 38,5 Stunden gesenkt werden.
Bei den ÖBB beträgt die Arbeitszeit generell 38,5 Stunden.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
Bis zu 2 Jahren |
6 Wochen |
mehr als 2 Jahren bis zu 5 Jahren |
2 Monate |
mehr als 5 Jahren bis zu 15 Jahren |
3 Monate |
mehr als 15 Jahren bis zu 25 Jahren |
4Monate |
mehr als 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen
innerhalb von 9 Monaten nach Fälligkeit bzw. Bekanntwerden geltend gemacht werden.
Nach Lösung des Dienstverhältnisses müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften