Österreichische Bundesbahnen / Technische Lehrberufe / Beilage
Kollektivvertrag
Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen
(10. Abänderung)
Der am 10.08.1999 mit Wirksamkeit vom 1.9.1999 zwischen der
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63,
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Eisenbahner, Wien 5, Margaretenstraße 166,
abgeschlossene Kollektivvertrag über die Lehrlingsentschädigung bei den Österreichischen Bundesbahnen wird mit Wirksamkeit vom 1.1.2006 wie folgt abgeändert:
Änderung § 2 - Geltungsbereich
§ 2 lautet:
Geltungsbereich
1.
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
2.
Fachlich:
Für die im Bundesbahnstrukturgesetz (BGBI i Nr. 138/2003) vorgesehenen Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich des Fachverbandes der Schienenbahnen fallen bzw. für ein im Bundesbahnstrukturgesetz vorgesehenes Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen, das Lehrlinge in Kooperation oder im Ausbildungsverbund mit einem in den Zuständigkeitsbereich des Fachverbandes der Schienenbahnen fallenden Bundesbahnstrukturgesetz vorgesehenen Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen ausbildet.
3.
Persönlich:
Für alle Lehrlinge, die in einem Lehrverhältnis zu einem im Bundesbahnstrukturgesetz (BGBI I Nr. 138/2003) vorgesehenen Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen stehen, soweit diese Nachfolgeunternehmen in den Zuständigkeitsbereich des Fachverbandes der Schienenbahnen fallen bzw. für ein im Bundesbahnstrukturgesetz vorgesehenes Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen, das Lehrlinge in Kooperation oder im Ausbildungsverbund mit einem in den Zuständigkeitsbereich des Fachverbandes der Schienenbahnen fallenden im Bundesbahnstrukturgesetz vorgesehenen Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen ausbildet, mit Ausnahme der Lehrlinge, die den Lehrberuf Speditionskauffrau/-mann oder Mobilitätsservicekauffrau/-mann erlernen.