KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle ArbeitnehmerInnen der ÖAW bzw einer Forschungs- oder Verwaltungseinrichtung der ÖAW
Geltungsbeginn
1. Jänner 2004 in der Fassung vom 1. Jänner 2024
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.188,05 bis 3.190,62 (N1-N2, W1)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.940,83 bis 4.476,29 (N3-N4, W2-W4)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 4.345,04 bis 6.004,28 (N5-N6, W5-W6)
Zulagen
Kinderzulage, Projektleiterzulage, SEG-Zulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstunden:
: 50 %; während der Nachtzeit 100 %. Überstunden an Sonn- und Feiertagen Zuschlag 100 %; ab der 9. Stunde 200 %
Kündigungsfristen
ArbeitnehmerIn:
1 Monat zum Monatsletzten
Arbeitgeber:
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 10. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
5 Monate |
Nach 20 Jahren Anstellung bzw 15 Jahren für über 50-Jährige erweiterter Kündigungsschutz (Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe möglich, § 8 KV).
Besondere Regelungen für Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe § 4 KV).
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei wichtigen persönlichen Verhinderungsgründen, Zusatzurlaub für bestimmte Personengruppen (§ 19 KV), Forschungsurlaub, Bildungsurlaub, Jubiläumszahlungen, Fahrtkostenzuschuss ..