Molkereien und Käsereien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2019
(Rahmenkollektivvertrag: 01.11.1997)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,25 % angehoben
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Die Lehrlingsentschädigung wird um 2,25 % angehoben
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Überzahlungen bleiben aufrecht
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.533,75 bzw. € 1.929,55
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.181,05 bis € 4.337,78
Zulagen/Zuschläge
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Nachtzulage: 50 %
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Naturaldeputate, bzw. finanzielle Abgeltung der Deputate
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Kühlraumzulage
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Vergütung des auswärtigen Mittagessens (Zehrgeld)
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Weihnachtszuwendung
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %
Überstundendivisor: 1/167 von 14/12 des letzten Monatsgehalts.
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
1. u. 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2 Jahren |
2 Monate |
nach 5 Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen drei Monaten nach dem Entstehen beziehungsweise Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB