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http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/molkereien-und-kaesereien-ang/molkereien-und-kaesereien-kurzuebersicht/362880Ang. Molkereien und Käsereien / Kurzübersicht - 01.11.2019
Molkereien und Käsereien / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.11.2019 (Rahmenkollektivvertrag: 01.11.1997)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,25 % angehoben
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Die Lehrlingsentschädigung wird um 2,25 % angehoben
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Überzahlungen bleiben aufrecht
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.533,75 bzw. € 1.929,55
Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.181,05 bis € 4.337,78
Zulagen/Zuschläge
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Nachtzulage: 50 %
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Naturaldeputate, bzw. finanzielle Abgeltung der Deputate
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Kühlraumzulage
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Vergütung des auswärtigen Mittagessens (Zehrgeld)
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Weihnachtszuwendung
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 % Überstundendivisor: 1/167 von 14/12 des letzten Monatsgehalts. Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 AngG:
1. u. 2. Dienstjahr
6 Wochen
nach 2 Jahren
2 Monate
nach 5 Jahren
3 Monate
nach 15 Jahren
4 Monate
nach 25 Jahren
5 Monate
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen drei Monaten nach dem Entstehen beziehungsweise Bekanntwerden geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)