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Aenderung Historie

Lohnordnung

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion // Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft



Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:

für das Bundeslandes Wien,
fachlich:

für jene Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien angehören und die den Filmbezugsbedingungen unterliegen,
persönlich:

für alle in den zuvor genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter.



Die Löhne sowie Zulagen (==Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschale) werden gemäß der Kinoarbeiter /innen Lohnordnung April 2019 - März 2024 für die Arbeiter in Wr. Kinobetrieben mit Geltungsbeginn 1.12.2022 um jeweils 9,3 % (VPI) erhöht. Die Erhöhung der Löhne der Kinoarbeiterinnen unter€ 1.500 erfolgt ebenfalls mit 1.12.2022 gemäß Staffelung dieser Kinoarbeiter /innen Lohnordnung.


Es gelten daher folgende Sätze:
ab 1.4.2019 ab 1.10.2020 ab 1.10.2021 ab 1.4.2022 ab 1.12.2022
für Eintritte bis 31.3.2019
Mehrfachfilmvorführer, der mindestens 7 Säle betreut € 14,48 € 14,71 € 14,90 € 15,48 € 16,92
Mehrfachfilmvorführer, der mindestens 3 Säle betreut € 12,11 € 12,30 € 12,46 € 12,95 € 14,15
Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung € 10,04 € 10,20 € 10,33 € 10,73 € 11,73
Digitalfilmvorführer € 12,75 € 12,95 € 13,12 € 13,63 € 14,90
Digitalfilmvorführer in Ausbildung € 10,04 € 10,20 € 10,33 € 10,73 € 11,73
Turnusvorführer € 9,49 € 9,64 € 9,77 € 10,15 € 11,09
alle anderen Filmvorführer € 9,53 € 9,68 € 9,81 € 10,19 € 11,14
Kinoassistent € 9,09 € 9,24 € 9,36 € 9,73 € 10,63
Kassier und Büffetkraft (bis Erreichen des Ansatzes laut C.) € 7,31 € 7,43 € 7,70 € 8,20 € 8,67
Lohngruppe I (außer Kassier und Büffetkraft) € 7,10 € 7,30 € 7,70 € 8,20 € 8,67
für Eintritte ab 1.4.2019
Lohngruppe II € 12,75 € 12,95 € 13,12 € 13,63 € 14,90
Lohngruppe I € 7,10 € 7,30 € 7,70 € 8,20 € 8,67


Die Kinoarbeitnehmerinnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.
Lohngruppe I:
Arbeitnehmerinnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die Arbeitnehmerinnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Lohngruppe II:
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.
Fehlgeldentschädigung:
Die Fehlgeldentschädigung steht Kinokassen- und Kinobüffetkräften zu. Bei Teilzeitbeschäftigten kann die Fehlgeldentschädigung entsprechend der Arbeitszeit aliquotiert werden. Die nachstehend angeführten Sätze verstehen sich als monatlicher Maximalbetrag.
ab 01.04.2022 pro Monat ab 1.12.2022 pro Monat
im Einsaalkino € 36,44 € 39,83
in anderen Kinos € 44,76 € 48,92
Kleiderpauschale:
laut Punkt XVII, Abs. 3 Rahmen KV
ab 1.4.2022 ab 1.12.2022
Jacke / Sakko € 53,67 2x p.a. € 58,66 2x p.a.
Leibchen / Hemd € 32,21 2x p.a. € 35,21 2x p.a.



Wien, im Dezember 2022
Wirtschaftskammer Wien / Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien
Robert Keinrath Mag. Johanna Fang, L.L.M.
Fachgruppenobmann Fachgruppengeschäftsführerin
Mag. Christian Dörfler
Berufsgruppenobmann
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin