A. Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich:
für das Bundeslandes Wien
fachlich:
für jene Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien angehören und die den Filmbezugsbedingungen unterliegen,
persönlich:
für alle in den zuvor genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter.
Lohnordnung
für Eintritte bis 31.3.2019
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neu |
Mehrfachfilmvorführer, der mindestens 7 Säle betreut |
€ 14,48 |
€ 14,71 |
Mehrfachfilmvorführer, der mindestens 3 Säle betreut |
€ 12,11 |
€ 12,30 |
Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung |
€ 10,04 |
€ 10,20 |
Digitalfilmvorführer |
€ 12,75 |
€ 12,95 |
Digitalfilmvorführer in Ausbildung |
€ 10,04 |
€ 10,20 |
Turnusvorführer |
€ 9,49 |
€ 9,64 |
alle anderen Filmvorführer |
€ 9,53 |
€ 9,68 |
Kinoassistent |
€ 9,09 |
€ 9,24 |
Kassier und Büffetkraft (bis Erreichen des Ansatzes laut C.) |
€ 7,31 |
€ 7,43 |
Lohngruppe I (außer Kassier und Büffetkraft) |
€ 7,10 |
€ 7,30 |
für Eintritte ab 1.4.2019
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neu |
ab. 01.04.2021 |
ab. 01.04.2022 |
ab. 01.12.2022 |
Lohngruppe II |
€ 12,75 |
€ 12,95 |
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Lohngruppe I |
€ 7,10 |
€ 7,30 |
€ 7,70 |
€ 8,20 |
€ 8,67 |
Die Lohnordnung tritt am 1.10.2020 in Kraft und gilt bis zum 31.3.2021 .
B. Lohngruppen
Die KinoarbeitnehmerInnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe 11 zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten..
Lohngruppe I:
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die Arbeitnehmerinnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter( ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Lohngruppe II:
ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel Arbeitnehmerinnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.