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Lichtspieltheater STM (Ang) / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


Kinoangestellte

Der Kollektivvertrag (Angestellte) für die Lichtspieltheater Steiermarks vom 1. Jänner 2003 wird folgendermaßen abgeändert:


§ 5 Arbeitszeit
6.  Am Ende des Durchrechnungszeitraumes ist die Übertragung von maximal 50 Stunden Zeitguthaben in den nächsten Durchrechnungszeitraum möglich. Erfolgt der Zeitausgleich auch dann nicht, sind diese Zeitguthaben als Überstunden abzurechnen.


§ 5a Mehrarbeit
Die gesetzliche Regelung des § 19d AZG betreffend den Mehrarbeitszuschlag kommt zur Anwendung mit der Maßgabe, dass die Übertragung eines Zeitguthabens am Ende des Durchrechnungszeitraumes (Vierteljahresquartals) von maximal 50 Stunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum möglich ist. Erfolgt der Zeitausgleich auch dann nicht, sind diese Zeitguthaben entsprechend § 19d Abs 3 Z 3a AZG abzurechnen.