Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler, Riemer / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall- Textil.
Wien, 9. Jänner 2004
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH, Bundesinnung der Tapezierer, Dekorateure und Sattler
Der Bundesinnungsmeister: |
Der Geschäftsführer: |
Helmut Pertl |
Mag. Franz Stefan Huemer |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND, Gewerkschaft Metall - Textil
Der Vorsitzende: |
Der Zentralsekretär: |
Ruolf Nürnberger |
Karl Haas |
VI. Integrative Berufsausbildung
Bei Verlängerung eines Lehrverhältnisses gem. § 8b Abs. 1 BAG idF BGBl I 79/2003 werden für die Bemessung der Höhe der Lehrlingsentschädigung die Lehrjahre aliquot im Verhältnis zur Gesamtlehrzeit verlängert; ergeben sich Teile von Monaten gebührt für das ganze Monat die höhere Lehrlingsentschädigung.
Bei nachträglicher Verlängerung bleibt das der Lehrlingsentschädigung zugrunde liegende Lehrjahr so lange unverändert, bis sich nach dem vorstehenden Satz Anspruch auf die Lehrlingsentschädigung eines höheren Lehrjahres ergibt.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu einer Teilqualifizierung gem. § 8b Abs. 2 BAG idF BGBl I 79/2003 gebührt die Lehrlingsentschädigung des ersten Lehrjahres. Nach einem Jahr erhöht sich dieser Anspruch um ein Drittel der Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung für das erste Lehrjahr und jener für das zweite Lehrjahr, nach zwei Jahren um ein Drittel dieser Differenz.
VII. Anrechnung von integrativer Berufsausbildung
Wird die Vorlehre oder teilqualifizierende Ausbildung (einschließlich der Berufsschule im Sinne der Anforderungen des BAG) erfolgreich zurückgelegt, ist sie bei späterer Absolvierung einer Lehrausbildung im gleichen oder einem verwandten Lehrberuf mindestens im Ausmaß des 1. Lehrjahres anzurechnen. Besteht kein Anspruch auf diese Anrechnung, darf die spätere Lehrlingsentschädigung jedenfalls nicht niedriger sein als die während der Teilqualifizierungs-Ausbildung zuletzt bezahlte.