KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer*innen mit Dienstverhältnis ab 1.9.1999, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer*innen zum Teil (siehe Art I Abs 3 und 4)
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
30.5.2008 in der Fassung vom 1. Jänner 2024
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 2.054,79 bis 2.725,06 (EntlGr 4, 5)
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.296,52 bis 3.364,67 (2, 3)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.951,69 bis 4.685,23 (1a,1b)
Zulagen
Zulagen für Leitungsaufgaben und verschiedene zusätzliche Funktionen. Weiters Vergütungen (z.B. Schmutz, Nacht, Fehlgeld, Rufbereitschaft, Treue, Fahrtkostenzuschuss.)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden inkl. der gesetzlichen Ruhepausen gem.§ 11 AZG
Überstundenzuschläge
: 50 %, in der Nacht 100 %
Sonn- und Feiertagsvergütung:
Zuschlag von 100 %, ab 9. Stunde 200 %
Kündigungsfristen
DienstnehmerIn
:
Ein Monat zum 15. oder Monatsletzten
DienstgeberIn
:
zum 15. bzw. Monatsletzten
Nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahres, wenn 15. Dienstjahr vollendet
1.und 2. Dienstjahr: |
sechs Wochen |
nach vollendetem 2. Dienstjahr: |
2 Monate |
nach vollendetem 5. Dienstjahr: |
3 Monate |
nach vollendetem 15. Dienstjahr: |
4 Monate |
nach vollendetem 25. Dienstjahr: |
5 Monate |
nach 20 Dienstjahren bzw. nach 10 Dienstjahren und 50. Lebensjahr vollendet: Kündigung durch den/die DienstgeberIn nur bei Vorliegen bestimmter, taxativ aufgezählter Gründe zulässig!
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Verfall von Ansprüchen binnen 12 Monaten
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Zusatzurlaub für Behinderte, Sonderurlaub mit Rechtsanspruch bei bestimmten persönlichen/familiären Gründen
Anspruch auf 2.Pflegefreistellungswoche unabhängig von Abfolge der Pflegefälle
Spezielle Rückersatzregelung für Bildungskosten
Telearbeit, Sabbatical