Konditoren / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.500,00 bis € 2.043,20
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.857,75 bis € 3.205,12
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.900,21 bis € 5.114,74
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
€ 519,95 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 715,89 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 887,73 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.220,49 |
Zulagen/Zuschläge
Nachtzuschläge: Von 20 bis 22 Uhr und 4 bis 6 Uhr einen Zuschlag von 50 % – von 22 bis 4 Uhr einen Zuschlag von 75 % – bei einem Grundgehaltsteiler von 1/167
Sonntagszuschlag: Für acht Sonntagsstunden zwischen 6 und 20 Uhr einen Zuschlag von 100 %
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: an Werktagen in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/144 – für die Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr 125 % – Feiertag 200 % – Sonntagsnachtstunden (20 bis 4 Uhr) 175 % und von 4 Uhr bis 6 Uhr 150 %
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss