Kohlensäuregetränkegewerbe K / Rahmen
Lohnvertrag für das Kohlensäuregetränkegewerbe K
Redaktionelle Anmerkungen
Seit 1.1.2014 gilt für das Kohlensäuregetränkegewerbe in Kärnten der bundesweite Abschluss (siehe KV-Titel "Kohlensäuregetränkegewerbe"). Neben Kärnten ist auch Tirol zum Bundeskollektivvertrag übergetreten.