Nahrungs- und Genußmittelgewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Mindestlohn/Mindestgehalt
Die Lohnsätze werden in Lohnverträgen für die einzelnen Erzeugungszweige festgelegt. Die Lohnverträge bilden einen Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: |
mind. 30 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel |
im 2. Lehrjahr: |
mind. 40 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel |
im 3. Lehrjahr: |
mind. 60 % des niedrigsten Facharbeiterlohnes der jeweiligen Lohntafel |
Zulagen/Zuschläge
Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. (
Anmerkung: die Normalarbeitszeit kann für einzelne Erzeugerzweige abweichen)
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Für AG und AN:
bis zu 6 Monaten |
1 Woche |
bis zu 5 Jahren |
2 Wochen |
über 5 Jahre |
4 Wochen |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche müssen
binnen 3 Monaten ab Entstehen bzw Bekanntwerden geltend gemacht werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften