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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
Rahmen: 1. Mai 2019 – Löhne und Lehrlingsentschädigungen 1.5.2024 (für alle Bundesländer)


Mindestlohn/Mindestgehalt
Mindestlohn € 1.910,00


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 1.000,00
im 2. Lehrjahr: € 1.120,00
m 3. Lehrjahr: € 1.320,00
im 4. Lehrjahr: € 1.420,00


Zulagen
Kleiderpauschale, Fremdsprachenzulage, Nachtarbeitszuschlag
(Ab 1. Mai 2024: Fremdsprachenzulage € 38,00, Nachtarbeitszuschlag € 27,00)


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
und ist auf 5 Tage aufzuteilen.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 % Zuschlag


Kündigungsfristen
Nach der Probezeit 14-tägig für beide Seiten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Lohnansprüche verfallen, wenn sie nicht
vier Monate
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist verlängert sich um den Zeitraum, um welchen die letzte Lohnabrechnung, aus Verschulden des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin verspätet durchgeführt wurde.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Einführung Karenzanrechnung im Ausmaß von 24 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und Anrechnung von Pflegekarenz (3 Monate) und Sterbebegleitung (6 Monate).