KV-Infoplattform

BARS (Rettungs- und zugehörige Sanitätsberufe) / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier / Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen und Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2018


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Durchschnittlich gilt ein prozentueller Abschluss der KV- und IST-Gehälter/Löhne von 2,33 Prozent (entsprechend Landeskoppelung)
  • Erhöhung der KV- und IST-Gehälter/Löhne um 2,5% für das Bundesland Wien
  • Auf alle Zulagen und Zuschläge 2,5 % in Wien, sonst entsprechend Koppelung
  • Verbesserung Dienstverhinderung
  • Verlängerung Rechtsanspruch Altersteilzeit
  • Einheitliche Lehrlingstabelle für Österreich


Mindestlohn/Mindestgehalt
Je Bundesland und Beschäftigungsgruppe unterschiedlich


Lehrlingsentschädigungen
1. Lehrjahr € 612,90
2. Lehrjahr € 805,20
3. Lehrjahr € 975,90
4. Lehrjahr € 1.305,30


Zulagen/Zuschläge
Je Bundesland und Beschäftigungsgruppe unterschiedlich


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden mit bezahlter Pause oder Suchzeit
Ausnahmen je Bundesland möglich


Kündigungsfristen
nach Angestelltengesetz


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Alle Ansprüche der Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von
sechs Monaten
ab Fälligkeit bzw Bekanntwerden
schriftlich
geltend gemacht werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen anderes vorsehen.


Andere sozialpolitische Errungenschaften
  • Karenzzeiten (Elternkarenz, Hospizkarenz und Pflegekarenz) im Arbeitsverhältnis werden pro Karenz zu max. 24 Monaten auf alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten angerechnet.
  • Ab dem 10 Dienstjahr (im Betrieb) 2 Werktage, ab dem 15 Dienstjahr (im Betrieb) weitere 2 Werktage und ab dem 20 Dienstjahr (im Betrieb) die 6-ste Urlaubswoche mehr Urlaubsanspruch – dies gilt als Vorgriff auf die 6-ste Urlaubswoche laut Gesetz
  • Weiterer Zusatzurlaub für begünstigte Behinderte je nach Grad der Behinderung
  • 24.12 und 31.12 bezahlt frei oder bezahlter anderer freier Tag im selben Arbeitsausmaß