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Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden und ist auf 5 Tage aufzuteilen. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 % Zuschlag
Kündigungsfristen
Nach der Probezeit 14-tägig für beide Seiten.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Lohnansprüche verfallen, wenn sie nicht vier Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist verlängert sich um den Zeitraum, um welchen die letzte Lohnabrechnung, aus Verschulden des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin verspätet durchgeführt wurde.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
In allen Bundesländern gilt für Betriebe welche die 5-stufige Lohnordnung anwenden eine Gleichstellung der ArbeiterInnen nach facheinschlägiger Schule mit FacharbeiterInnen. Ausschließliches Festlohnsystem in sechs Bundesländern