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Hotel- Gastgewerbe / Gastro + Moda Gastronomie / 'Harry's Time' / Zusatz

Betriebszusatzkollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: hinterlegte Fassung beim BMASK.

gemäß dem Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen im Wiener Hotel- und Gastgewerbe über die Einführung eines Festlohnsystems
abgeschlossen zwischen
der Fachgruppe KaffeehäuserWien in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien, 1010 Wien, Judenplatz 3-4 einerseits
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1050 Wien, Margaretenstraße 166, andererseits
für den Gastronomiebetrieb Gastro + Moda Gastronomie und Handels Ges.mbH, “Harry's Time”, Stubenring 22, 1010 Wien.


Kollektivvertrag
1.)  Die Garantielöhner erhalten nach der Wiener Lohntabelle, Lohngruppe I den kollektivvertraglichen Mindestlohn plus 30% als Festlohn (siehe Anhang Wiener Lohntabelle 2009), wobei sich dieser auf eine 40 Stunden-Woche bezieht. Für Dienstnehmer, die unter 40 Stunden pro Woche beschäftigt sind, errechnet sich der Monatslohn aliquot.
2.)  Die vereinbarten monatlichen Festlöhne werden 14-mal im Jahr ausbezahlt und enthalten weder kollektivvertraglich geregelte Zuschläge, noch eine Abgeltung allfälliger Überstunden. Die Festlöhne sind bei jeder Kollektivvertragserhöhung um jenen Eurobetrag zu erhöhen – für Teilzeitbeschäftigte aliquot – und auf die nächste 50-Centstelle aufzurunden, um den die jeweils entsprechende Position in der jeweils gültigen Lohntabelle angehoben wird.
3.)  Dieser Betriebszusatzkollektivvertrag tritt mit 1. Juni 2009 in Kraft und gilt immer für ein Jahr. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner, zwei Monate vor Ablauf mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird.
Auf Verlangen der Gewerkschaft vida ist ein geeigneter Nachweis zur Lohnentwicklung im Sinne des Betriebszusatzkollektivvertrages vorzulegen.
4.)  Für den Fall der Aufkündigung des Betriebszusatzkollektivvertrages tritt wieder das Garantielohnsystem gemäß Punkt 7 des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe in Kraft.
5.)  Die Hinterlegung und Kundmachung des gegenständlichen Kollektivvertrags besorgt die Gewerkschaft vida, die Kostentragung hiefür leistet die Fachgruppe Kaffeehäuser der Wirtschaftskammer Wien.


Unterzeichnungsprotokoll
F. d. Fachgruppe Kaffeehäuser Wien
Fachgruppenobmann Fachgruppengeschäftsführer
Komm.Rat Günter Ferstl Mag. Norbert Lux
F. d. Gewerkschaft vida
Bundesfachgruppe Tourismus
Vorsitzender Bundesgeschäftsführer-Stvin.
Bundessektionsvorsitzender Bundessektionssekretärin
Rudolf Kaske Renate Lehner
Bundesfachgruppen-Vorsitzender
Rudolf Komaromy
F. d. Gastro + Moda Gastronomie und Handels Ges.mbH
Florian Prandstätter


Wr. Lohntabelle
Wr. Lohntabelle

1. Mai 2009
Lohngruppe I
Lohngruppe I plus 30 Prozent Festlohn
1. Maitre d'hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften*) 1.381,00 414,30 1.795,30
2. Maitre d'hotel-Stellvertreter, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften*), Barchef*) 1.304,00 391,20 1.695,20
3. Chef de rang (Abteilungschef), Chef d'etage (Etagenchef), Barmixer*), Sommelier (Weinkellner mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/-frau) 1.276,00 382,80 1.658,80
4. Demi-chef, Chef de rang Stellvertreter, Restaurantfachmann/-frau mit Inkasso; Revier-, Etagen-(Zimmer-), Frühstücks-, Barkellner*) 1.244,00 373,20 1.617,20
5. Commis de rang, Restaurantfachmann/-frau ohne Inkasso, Speisen-, Getränkekellner*) 1.189,00 356,70 1.545,70
6. Restaurantfachmann/-frau im 1. Gehilfenjahr*); Systemgastronom im 1. Gehilfenjahr 1.164,00 349,20 1.513,20
7. Restaurantfachmann/-frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit, mit Inkasso 1.161,00 348,30 1.509,30
8. Restaurantfachmann/-frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 1.161,00 348,30 1.509,30
9. Hilfskräfte im Service (z.B. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin) 1.161,00 348,30 1.509,30