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Hotel- Gastgewerbe / Fabio Restaurationsbeteiligungs- u. betr. GmbH / Zusatz

Betriebszusatzkollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegungsstelle beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

gemäß dem Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen im Wiener Hotel- und Gastgewerbe
über die Einführung eines Festlohnsystems

abgeschlossen zwischen

der Fachgruppe Gastronomie, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,
Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien

und

der Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien


Betriebskollektivvertrag
1.  Geltungsbereich
1.1.
Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Garantielöhner im Sinne des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe.
1.2.
Fachlicher Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für den Betrieb FABIO Restaurantsbeteiligungs- und betriebs GmbH, Tuchlauben 6, 1010 Wien.
2)  Anstelle des Garantielohnsystems im Sinne des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt ein Festlohnsystem.
3)  Die Festlöhne der Garantielöhner betragen ab 1.10.2011 130% der durch die Lohntafel für das jeweilige Jahr für das Hotel-und Gastgewerbe Wien festgesetzten Mindestlöhne.
Für Dienstnehmer, die unter 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden, errechnet sich der Monatslohn aliquot.
Die vereinbarten Festlöhne sind bei jeder Kollektivvertragserhöhung um jenen Eurobetrag zu erhöhen – für Teilzeitbeschäftigte aliquot – und auf die nächste 50-Centstelle aufzurunden, um den die jeweils entsprechende Position in der jeweils gültigen Lohntabelle angehoben wird.
4)  Die Jahresremuneration gemäß Abschnitt 11 des Kollektivvertrages für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe beträgt für die Garantielöhner 200% der Ist-Löhne.
5)  Dieser Betriebszusatzkollektivvertrag tritt mit 1.10 2011 in Kraft.
6)  Dieser “Betriebszusatzkollektivvertrag” gilt immer für 1 Jahr. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem Vertragspartner, zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres (des Folgejahres) mittels eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
Für den Fall der Aufkündigung des Betriebszusatzkollektivvertrages tritt wieder das Garantielohnsystem gemäß dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft.

Die Hinterlegung und Kundmachung des gegenständlichen Betriebszusatzkollektivvertrags besorgt die Gewerkschaft vida; die Kostentragung hierfür leistet die FABIO Restaurantsbeteiligungs- und betriebs GmbH.


Unterzeichnungsprotokoll
FACHGRUPPE GASTRONOMIE WIEN
KommR Wilhelm Turecek
Obmann
Mag. Walter Freundsberger
Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Rudolf Kaske
Vorsitzender
Bundessektionsvorsitzender
Renate Lehner
Bundesgeschäftsführer-Stvin.
Bundessektionssekretärin
Bundessektionssekretärin
Rudolf Komaromy
Bundesfachgruppenvorsitzender
FABIO Restaurantsbeteiligungs- und betriebs GmbH