Ergänzendes Übereinkommen für den BETRIEBSKOLLEKTIVVERTRAG
Lohngruppen | bis zum vollendeten 5. Jahr | ab dem 6. Jahr | ab dem 11. Jahr | ab dem 16. Jahr | ab dem 21. Jahr |
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Lohngruppe 1
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
Beispiele:
Restaurantchef/in Küchenchef/in |
1.993,00 | 2.042,80 | 2.092,70 | 2.142,50 | 2.192,30 |
Lohngruppe 2
Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die
Beispiele:
Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt |
1.809,00 | 1.854,20 | 1.899,50 | 1.944,70 | 1.989,90 |
Lohngruppe 3
Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die
Beispiele:
Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. |
1.635,00 | 1.675,90 | 1.716,80 | 1.757,60 | 1.798,50 |
Lohngruppe 4a
Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Beispiel:
Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit |
1.512,00 | — | — | — | — |
Lohngruppe 4b
Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr:
Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. |
1.431,00 | — | — | — | — |
Lohngruppe 5
Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Beispiele:
Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service |
1.431,00 | 1.466,80 | 1.502,60 | 1.538,30 | 1.574,10 |
FACHGRUPPE KAFFEEHÄUSER WIEN 1010 Wien, Judenplatz 3-4 |
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KommR Berndt Querfeld | Mag. Norbert Lux |
Obmann | Fachgruppengeschäftsführer |
GEWERKSCHAFT VIDA 1020 Wien, Johann Böhm-Platz 1 |
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Gottfried Winkler | Bernd Brandstetter |
Vorsitzender | Bundesgeschäftsführer |
Berend Tusch | Andreas Gollner |
Fachbereichsvorsitzender | Fachbereichssekretär |
CAFÉ-RESTAURANT MODUL 1190 Wien, Peter-Jordan-Straße 78-80 |
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Johann Fürhacker | |
Geschäftsführer |