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Hotel- Gastgewerbe / Café Hawelka / Zusatz

Betriebskollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida

gemäß dem Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen und im Wiener Hotel- und Gastgewerbe über die Einführung eines Festlohnsystems

abgeschlossen zwischen

der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,
Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3–4, 1010 Wien,

und

der Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien


Kollektivvertrag
1.  Geltungsbereich
1.1
Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Garantielöhner im Sinne des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe.
1.2
Fachlicher Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für den Betrieb Café Hawelka Gesellschaft m.b.H., Dorotheergasse 6, 1010 Wien.
2.  Anstelle des Garantielohnsystems im Sinne des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt ein Festlohnsystem.
3.  Die Festlöhne von vollbeschäftigten Garantielöhnern betragen 130% der durch die Lohntafel für das jeweilige Jahr für das Hotel- und Gastgewerbe Wien festgesetzten Mindestlöhne.
Für Dienstnehmer, die unter 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden, errechnet sich der Monatslohn aliquot.
4.  Die Jahresremuneration gemäß Abschnitt 11 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe beträgt für die Garantielöhner 200% der Ist-Löhne.
5.  Dieser Betriebszusatzkollektivvertrag tritt mit 1.9.2011 in Kraft.
6.  Dieser “Betriebszusatzkollektivvertrag” gilt immer für 1 Jahr. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner, zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres (1.9. - 31.8. des Folgejahres) mittels eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
Für den Fall der Aufkündigung des Betriebszusatzkollektivvertrags tritt wieder das Garantielohnsystem gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft.

Die Hinterlegung und Kundmachung des gegenständlichen Betriebszusatzkollektivvertrags besorgt die Gewerkschaft vida; die Kostentragung hierfür leistet die Café Hawelka Gesellschaft m.b.H..


Unterzeichnungsprotokoll
FACHGRUPPE KAFFEEHÄUSER WIEN
Berndt Querfeld Mag. Norbert Lux
Obmann Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Rudolf Kaske Renate Lehner
Vorsitzender Bundesgeschäftsführer-Stvin:
Bundessektionsvorsitzender Bundessektionssekretärin
Rudolf Komaromy
Bundesfachgruppen-Vorsitzender
für Café Hawelka Gesellschaft m.b.H.