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Holzverarbeitende Industrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungssätze um 1,6%
  • Ist-Löhne: Erhöhung um 1,6%
  • Alle Akkordlöhne und Zulagen erhöhen sich um 1,6%


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 11,03 bis € 11,24
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 11,68 bis € 12,59
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 13,08


Lehrlingsentschädigung
Holzverarbeitende Industrie / Faser- und Spanplattenindustrie
im 1. Lehrjahr: 40%
im 2. Lehrjahr: 60%
im 3. Lehrjahr: 80%
im 4 Lehrjahr: 90%

des Lohnes der Lohngruppe III.


Zulagen
Zulage für Nachtschicht und im zweischichtigen Betrieb für Nachtstunden.


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: von 2 Wochen bis zu 9 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis innerhalb von 4 Monaten, nach Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb von 3 Monaten mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen! Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 18 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Zuschuss zum Krankengeld sofern ein Unterschied zwischen der Höhe des Krankengeldes und dem Nettolohn vorliegt, bis zu 8 Wochen.
  • Der Kündigungsschutz des § 15 MSchG wird auf die Dauer des bundesgesetzlich geregelten Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld erstreckt.