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Handwerk und Gewerbe / Mühlengewerbe / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.08.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter wie folgt:
    • VGR I bis III 1,25 %
    • VGR IV 1,20 %
    • VGR V 1,15 %
    • VGR VI 1,00 %
    • MI 1,25 %
    • MII 1,20 %
    • MIII 1,15 %
    •Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,25 % angehoben.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.276,24 bis € 2.153,46
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.724,54 bis € 3.380,00
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.726,51 bis € 4.779,22


Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr: € 492,47
im 2. Lehrjahr: € 679,51
im 3. Lehrjahr: € 840,36
im 4. Lehrjahr: € 1.154,748


Zulagen/Zuschläge
Nachtzuschlag zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/142,5.


Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr: 6 Wochen
nach 2. Jahren: 2 Monate
nach 5. Jahren: 3 Monate
nach 15 Jahren: 4 Monate
nach 25 Jahren: 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenansprüche verfallen 4 Monate nach dem Tag der Überstundenleistung
Ansprüche auf Kilometergeld und Diäten verfallen nach 4 Monaten
Anspruch auf Anrechnung von Vordienstzeiten verfallen nach 2 Monate nach Eintritt in das Unternehmen


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Bezahlung eines Taggeldes bei Reisetätigkeiten außerhalb des Dienstortes
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss