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Handwerk und Gewerbe / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV Gehälter um 8,0 % (M II: 7,95%)
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,0 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.694,43 bis € 2.654,31
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.175,56 bis € 4.119,30
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.379,36 bis € 5.905,34


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 700,00
im 2. Lehrjahr: € 920,00
im 3. Lehrjahr: € 1.090,00
im 4. Lehrjahr: € 1.450,00


Zulagen/Zuschläge
  • Nachtzulage
  • Diäten gemäß Reisekollektivvertrag


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Für Betriebe, die dem Berufszweig der Arbeitskräfteüberlasser im Fachverband (FV) der gewerblichen Dienstleister angehören: 38,5 Stunden pro Woche.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % bei einem Grundgehaltsteiler von 1/150 – Für Betriebe, die dem Berufszweig Arbeitskräfteüberlasser im FV der Gewerblichen Dienstleister angehören bei 39,5 Stunden 1/148, bei 38,5 Stunden 1/143.

Sondervergütung für Nachtarbeit


Kündigungsfristen
(Kündigungsfristen gem § 20 AngG)
AG-Kündigung
(mit Ablauf eines Kalendervierteljahres)
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach 2. Jahren 2 Monate
nach 5. Jahren 3 Monate
nach 15 Jahren 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate
Für Dienstverhältnisse die ab 1.1.2019 begründet wurden ist als Kündigungstermin der 15. bzw. Monatsletzte vorgesehen.
AN-Kündigung:
gem § 20 AngG
Für Dienstverhältnisse die ab 1.1.2019 begründet wurden gilt sofern nichts anderes vereinbart wurde eine Kündigungsfrist von einem Monat und als Kündigungstermin der 15. bzw. Monatsletzte.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Überstundenansprüche
verfallen 4 Monate nach dem Tag der Überstundenleistung, Ansprüche auf
Kilometergeld
und
Diäten
verfallen nach
4 Monaten
.
Anspruch auf Anrechnung von
Vordienstzeiten
verfallen
2 Monate
nach Eintritt in das Unternehmen.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
  • Bezahlung eines Taggeldes bei Reisetätigkeiten außerhalb des Dienstortes
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Ab 1.1.2019 werden für das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfristen, die Dauer der Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, die Abfertigung alt und die Verwendungsgruppenjahre Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten angerechnet.