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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.01.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der Gehälter zwischen 2,2 % und 2,5 % – durchschnittlich sind das 2,35 %.
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Einen zusätzlichen freien Tag gibt es nach 10 und 15 Jahren im Betrieb.
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Möglichkeit Jubiläumsgeld in Freizeit umzuwandeln.
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Die Lehrlingsentschädigung steigt um durchschnittlich 7,4 %.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 1.606,00 bis € 1.661,00
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 1.821,00 bis € 2.250,00
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.784,00 bis € 3.427,00
Lehrlingsentschädigungen
im 1. Lehrjahr
700,00
im 2. Lehrjahr
900,00
im 3. Lehrjahr
1.150,00
im 4. Lehrjahr
1.200,00
Zulagen
Zeitgutschriften bzw. Zuschläge für Arbeiten während der erweiterten Öffnungszeiten.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Überstundenzuschläge: 50 %, teils 70 % und 100 %.
Kündigungsfristen
Es gilt § 20 Angestelltengesetz:
ArbeitnehmerIn: Ein Monat zum Monatsletzten
ArbeitergeberIn: Im 1. und 2. Arbeitsjahr beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen; danach verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer des Dienstverhältnisses zunächst auf 2 Monate, nach dem vollendeten 5. Dienstjahr auf 3 Monate, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf 4 Monate und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf 5 Monate.
Achtung:Vereinbarung im Dienstvertrag beachten Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit ist die Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn unter vorheriger Einhaltung der Kündigungsfrist nur mehr zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 6 Monaten (Achtung: Ausnahmen!) schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B. Umsetzung eines Mindesgehalts von € 1.500 ab 1.1.2015, Anrechnung von bis zu jeweils 10 Monaten der ersten Elternkarenz im Arbeitsverhältnis sowie der Sterbebegleitung für nahe Angehörige und Begleitung von schwersterkrankten Kindern für die Kündigungsfrist, die Entgeltfortzahlung, das Urlaubsausmaß sowie das Jubiläumsgeld.