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Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 1, Bauernmarkt 13 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Wien 1, Teinfaltstraße 7 andererseits, womit der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG vom 15. März 1982 abgeändert wird.


IX. Änderung § 160
Im § 160, Dienstvergehen, Abs. 3 ist die Zitierung "5 Jahren" durch die Zitierung "3 Jahren" zu ersetzen.