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Gas- und Wärmeversorgung / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der Mindestgehälter und Ist-Gehälter um 1,45 %.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,45 %.
  • Die Zulagen werden um 1,45 % erhöht.
  • Bei Unternehmen mit dem kollektivvertraglichen Zeitkontenmodell können Beschäftigte ihr Minus von 120 Stunden auf 180 Stunden erhöhen.
  • Darüber hinaus soll jeder der rund 190.000 Beschäftigten in der Metallindustrie eine Corona-Prämie von 150 Euro erhalten.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 2.078,86
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.429,11 bis 3.098,07
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.596,69 bis € 6.929,15


Lehrlingsentschädigungen
Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 749,49 € 967,83
2. Lehrjahr € 959,01 € 1.253,97
3. Lehrjahr € 1.254,67 € 1.526,48
4. Lehrjahr* € 1.656,75 € 1.750,37
* Gilt für Lehrlinge in Lehrberufen, in denen eine mehr als dreijährige Lehrzeit in den geltenden Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist.”


Zulagen/Zuschläge
z. B. SEG-Zulagen, Schichtzulagen


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %


Kündigungsfristen
Es gelten die Kündigungsbestimmungen des Angestelltengesetz § 20 Abs. 4 (für Arbeitnehmer) Angestelltengesetz § 20 Abs. 2 (für Arbeitgeber)


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Bestimmte Ansprüche (z. B. Überstundenentlohnungen und sonstige Zuschläge im Sinne des § 5) müssen
binnen 6 Monaten
nach dem Tag der in Betracht kommenden Arbeitsleistung bei der Firmenleitung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Verteilungsvolumen: Das kollektivvertragliche Verteilungsvolumen eröffnet eine neue Möglichkeit, Entgelt innerbetrieblich nach dem Willen der betrieblichen Sozialpartner “anders” und wenn möglich “gerechter” zu verteilen.