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Brauindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Brauereien, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft / Nahrung / Genuss, 1010 Wien, Deutschmeisterplatz 2, andererseits.


Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss in der Globalrunde der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten führten am 8. November 2002 zu einem Abschluss für den Bereich der allgemeinen Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Rahmenrecht (Industrie-Rahmen)
Neuer § 9d Rücktrittsmöglichkeit bei Übertritt in MVK

§ 9d Wechsel in das System der "Abfertigung neu"*
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Übertritt aus dem Abfertigungsrecht des Angestelltengesetzes / Arbeiter-Abfertigungsgesetzes in jenes des BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz), ist der Arbeitnehmer berechtigt, binnen einem Monat ab Unterzeichnung der Übertrittsvereinbarung ohne Angabe von Gründen von dieser zurückzutreten. Dies gilt nicht, sofern die Übertrittsvereinbarung inhaltlich durch eine Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 26 ArbVG (Festlegung von Rahmenbedingungen für den Übertritt in das Abfertigungsrecht des BMVG) bestimmt ist.
* (gilt ab 1. November 2002)